Herzlich Willkommen im Ferienhaus "Nordseeperle"

Sehnen Sie sich nach Entspannung und Ruhe in Ostfrieslands unberührter Natur?

Möchten Sie dem Alltagsstress entfliehen und in Ihrem wohlverdienten Urlaub an der Nordseeküste einmal richtig die Seele baumeln lassen?

Nach einem Spaziergang bei steifer Brise einen kräftigen Ostfriesentee am Kaminfeuer genießen?

Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, dann sollten Sie sich von den nachfolgenden Seiten inspirieren lassen.....

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Anmerkung: Vermietung während der Saison nur wochenweise.
An-/Abreise vorzugsweise Samstag/Sonntag.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FERIENHAUSVERMIETUNG S. & W. FRITZ GbR

Liebe Gäste!
Bevor Sie unser Ferienhaus mieten, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung heutzutage ein gelungener Urlaub ist, haben wir versucht, alle notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die in Anlehnung an die Reise- und Zahlungsbedingungen der großen Reiseveranstalter im Folgenden niedergelegt sind.

  1. 1. Vertragsabschluss

    1.1 Wir nehmen auf Ihre Anfrage hin eine Reservierung vor, die für uns verbindlich ist. Wir senden Ihnen den Mietvertrag zur Unterzeichnung und Rücksendung zu und bieten Ihnen damit den Abschluss des Vertrages an. Geht das von Ihnen gegengezeichnete Exemplar nicht innerhalb von 10 Tagen ab Reservierungstag bei uns ein, erlischt die Reservierung ohne weitere Verpflichtung für Sie und uns.

    1.2 Mit Eingang des von Ihnen unterzeichneten Mietvertrags bei uns nehmen Sie, bei mehreren Erwachsenen diese insgesamt, vertreten durch den Unterzeichner, unser Vertragsangebot an und der Vertrag kommt damit rechtsverbindlich zustande.

  2. 2. Anzahlung, Zahlung

    2.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 14 Tagen an uns zu überweisen. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

    2.2 Liegen zwischen Buchung und Belegungsbeginn weniger als vier Wochen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 2.3. fällig.

    2.3 Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. Ohne vollständige und fristgerechte Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

    2.4 Wenn der vereinbarte Mietpreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Mietvertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

  3. 3. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter

    3.1 Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.

    3.2 Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die ggf. mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren richten sich nach dem Mietpreis. In der Regel belaufen sich diese Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, wie folgt:
    a.) Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 20%
    b.) Bei einem Rücktritt vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50%
    c.) Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 90%
    des Gesamtpreises.

    3.3 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer bis zur Anzahl der im Vertrag vereinbarten Mieter zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Wir können der oder den Personen als Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen.

    3.4 Stellen Sie Ersatzteilnehmer, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Gelingt es uns, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, beträgt unsere Aufwandsentschädigung 10% des Gesamtpreises.

    3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit, dringend zu empfehlen. Sie können diese auch im Internet oder in jedem Reisebüro abschließen (innerhalb v. 10 Tagen nach Buchung). Dem Mietvertrag wird ein Überweisungsprospekt der EUROPÄISCHEN REISEVERS. AG beigefügt (Angeboten werden zwei Versionen: 1. Eine reine Reiserücktrittskostenversicherung und 2. ein Gute Reise-Schutz-Paket, das Reisrücktrittskosten- mit Mehrkosten-Versicherung und weiteren Versicherungsleistungen verbindet. Der Reiseschutzabschluss kommt durch Einzahlung / Überweisung der Prämie zustande.

    3.6 Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Ihre Ersatzansprüche müssen Sie direkt bei der Versicherung geltend machen.

  4. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
  5. 5. Kaution Eine Kaution in Höhe von € 100,-- ist bei Zahlung der Restmiete fällig. Weist das Objekt bei der Rückgabe keine von Ihnen zu vertretenden Schäden auf, erhalten Sie die Kaution innerhalb von 3 - 6 Tagen zurückerstattet.
  6. 6. Besondere Pflichten des Mieters

    6.1 Das Ferienhaus darf nur von der in diesem Mietvertrag festgelegten Zahl von Erwachsenen und Kindern benutzt werden. Mehrbelegungen sind genehmigungs- und aufpreispflichtig (€5 p.P./Tag).

    6.2 Das Ferienhaus wird in sauberem Zustand mit den in der Inventarliste aufgeführten Gegenständen komplett übergeben. Falls in der Inventarliste aufgeführte Gegenstände nicht vorhanden sind oder diese Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter der Hausverwaltung unverzüglich Mitteilung zu machen.

    6.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit vom Mieter durch eigenes Verschulden herbeigeführten Schäden, selbst bzw. durch seine Privathaftpflichtversicherung zu ersetzen. Er übernimmt auch die Haftung für die durch Kinder entstandenen Schäden.

    6.4 Dem Mieter ist auch bekannt, dass grob vertragswidriges Verhalten zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichtete Mietzahlungen bestehen in diesem Fall nicht. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall.

    6.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651, Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Hausverwaltung vor Ort oder uns selbst, S. & W. Fritz Ferienhausvermietung GbR Martin-Luther-Ring 30 55276 Oppenheim Telefon: 06133/492422 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

    6.6 Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich der Hausverwaltung mitteilt oder uns selbst.

  7. 7. Haustiere Haustiere sind nicht erlaubt!
  8. 8. Rauchen Bitte beachten Sie, dass dies ein Allergikerhaus ist und somit das Rauchen nicht gestattet ist.
  9. 9. Kurtaxe/Nordsee-ServiceCard Die Nordsee-ServiceCard wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen. Der Preis beträgt je Tag in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres: für Erwachsene (ab 16 Jahre) 1,75 € für Kinder/Jugendliche (6 - 15 Jahre) 1,00 € Sie erhalten die Nordsee-ServiceCard nach Anreise bei unserer Hausverwaltung.